Das kleine Unternehmer 1 x 1

Viele träumen davon sein eigener Herr zu sein. Keinen Chef mehr Rechenschaft leisten zu müssen und sich Arbeit und Zeiten frei einteilen zu können.

Eine schöne Vorstellung, wenn alles glatt läuft, und das Projekt „Selbstständige Freiheit“ auch zur Freiheit wird und nicht stattdessen schlaflose Nächte beschert.

Ich möchte hier nicht auf die Wünsche und Hintergründe eingehen, warum Menschen den Weg der Selbstständigkeit wählen. In einem anderen Beitrag werde ich euch mein Werdegang als Selbstständige erzählen.

In diesem Beitrag soll es gezielter um die eigentliche Gründung gehen, welche Formen es gibt und auf was Ihr achten müsst, damit euer Weg in die Selbstständigkeit ohne Schwierigkeiten und mit guten Gefühl erfolgreich startet.

Informationen und eine sorgfältige Planung sind das Fundament für eine erfolgreiche Existenzgründung.

Vor dem Start

Dass ihr eine gute Geschäftsidee habt, die auch genügend Kunden begeistert und diese anzieht, davon gehen wir hier einmal aus. Auch das ihr euch schon mit der Finanzierung, dem Businessplan und der Liquiditätsplanung für die nächsten 1 – 3 Jahre auseinandergesetzt habt, sollte schon in Angriff genommen worden sein.

Das Thema „Gründung und das liebe Kapital“ wird von mir in einem weiteren Beitrag behandelt.

An dieser Stelle möchte ich euch die wichtigstenÜberlegungen, Anmeldungen, Mitgliedschaften und Absicherungen vorm Start einer Selbstständigkeit vorstellen.

Freier Beruf oder Gewerbe?

Autoren, Architekten, Künstler Designer – Kreative Berufe gehören zu den Freien Berufen.

NICHT: Wer eine Galerie, einen Verlag oder eine Werbeagentur gründet!

Ob ein Freier Beruf besteht, oder ob ihr ein Gewerbetreibender seid, ein wichtiger Unterschied, der bei der Anmeldung eine wichtige Rolle spielt. Sollte eine Unsicherheit bestehen, am besten direkt beim Finanzamt nachfragen.

Die lieben Steuern und die Buchhaltung

Auch als (anfänglicher noch) Solo-Unternehmer spielen die Buchführung und damit verbunden, die lieben Steuern von Anfang an eine wichtige Rolle. Wer von Beginn seiner Selbstständigkeit an keinen Überblick über seine betrieblichen Zahlen hat, hat es auch in der Zukunft schwer, mit diesen umzugehen.

Dies zeichnet sich möglicherweise nicht nur im (negativen) Gewinn ab, auch kann es hier schon zu Tumult mit den Steuern und somit auch mit dem Finanzamt kommen. Muss nicht sein!

ALSO: Beschäftigt Euch mit Euren Geschäftszahlen und der Buchhaltung. Habt immer einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben!

Persönliche Absicherung

Altersvorsorge

Als Selbstständiger kann man in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert bleiben:

Entweder als freiwilliges Mitglied oder über eine Versicherungspflicht auf Antrag (die meisten Handwerksberufe haben so eine Versicherungspflicht).

Derzeit gilt: Eine Befreiungsmöglichkeit für selbstständig tätige Handwerker auf Antrag, wenn sie mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt haben.

Wichtig! Grundsätzlich solltet ihr nicht zu lange warten, um euch für später – für die Rente abzusichern. Ob staatliche Absicherungen mit steuerlich geförderten Renten für Selbstständige oder aber Rentenfonds… oder erst einmal für den Anfang, das nette alte Sparbuch…Egal was, aber absichern!

Auch wenn es in den ersten Jahren der Selbstständigkeit nicht mit großen Summen möglich sein sollte, versucht so schnell wie möglich euch für die Zukunft was zur Seite zu legen.

Rechtsform

Am einfachsten startet ihr als Einzelunternehmer, in dem ihr als Gewerbetreibender oder Freiberufler ein „Geschäft“ – Unternehmen eröffnet.

Schließt ihr euch mit mehreren zusammen, gründet ihr automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine GbR.

Soll die Haftung beschränkt werden, wird es eine GmbH oder Mini-GmbH, eine so genannte „UG“.

Hier sind Mindesteinlagen erforderlich. Bei der GmbH 25.000 € bei der UG beträgt die Einlage mind. 1 €.

ABER: mit dem 1 € ist es leider nicht getan. Rechte und Pflichten einer GmbH greifen auch hier. Mehr dazu in einem extra Beitrag.

Anmeldung

Hinweis: Eine Befreiungsmöglichkeit besteht für selbstständig tätige Handwerker auf Antrag, wenn sie mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet haben.: Eine Befreiungsmöglichkeit besteht für selbstständig tätige Handwerker auf Antrag, wenn sie mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet haben. Hinweis: Eine Befreiungsmöglichkeit besteht für selbstständig tätige Handwerker auf Antrag, wenn sie mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet haben.

Freier Beruf

  • Lediglich Steuernummer beim Finanzamt beantragen

Gewerbe

  • Anmeldung beim Gewerbeamt (im Ort des Unternehmens), dieses informiert alle weiteren Behörden
  • Eintrag im Handelsregister über Notar (Ausnahme: Kleingewerbetreibende)

Pflicht-Mitgliedschaft

Freier Beruf

  • Je nach Beruf bzw. Tätigkeit in berufsständischen Kammern und Berufsgenossenschaften

Gewerbe

  • Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer
  • Berufsgenossenschaften

Steuern

Freier Beruf

  • Keine Gewerbesteuer
  • Ermäßigte Umsatzsteuer für Künstler und Publizisten (7%)
  • Einkommensteuer

Gewerbe

  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Je nach Rechtsform auch Körperschaftssteuer

Bei beiden Formen der Berufe gilt, je nach Tätigkeit z.B. Berufshaftpflichtversicherung. Krankenkassenversicherung privat oder gesetzlich versichert, kann hier nach Vorliebe frei entschieden werden.

Und nun…? Das kleine Unternehmer 1X1 ist hier leider noch lange nicht zu Ende. Ab hier geht es weiter mit dem „Kaufmännischen 1×1“ und „wie wird überhaupt ein Unternehmen geführt?“

Marketing, Geschäftszahlen, Mitarbeiter, Konkurrenz, Preisgestaltung… alles weitere Themen, an die zukünftige selbstständige Unternehmer denken sollten.

Erfüllt euch euren persönlichen Traum vom eigenen Unternehmen. Aber überschätzt die besondere Herausforderung des Gründens nicht und plant euren Weg in die Selbstständigkeit gut und gewissenhaft. Informiert euch gründlich!


So kommt auch der erwünschte Erfolg!